Streitpunkt war eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windenergieanlagen bei Rittmarshausen und Wöllmarshausen innerhalb einer eng begrenzten Fläche. Diese hatte die Gemeinde vor etlichen Jahren in Absprache mit dem Landkreis Göttingen als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen. Die kleine Fläche ist allerdings umgeben von einem Vogelschutzgebiet, in dem auch besonders gefährdete Rotmilane leben. Mehrfach hatten Tierschützer darauf hingewiesen, dass die Rotorblättern von Windrädern die Tiere gefährden könnten. Der Landkreis Göttingen schloss sich dieser Sicht an und verweigerte eine Genehmigung für die Anlagen mit dem Hinweis, dass das aus dem Schutzgebiet herausgenommene „Loch“ faktisch ebenfalls ein Schutzgebiet ist, weil Vögel fiktive Grenzen nicht einhalten.
Dagegen klagte die Turbo-Wind Energie GmbH aus Hannover und unterlag vor dem Göttinger Verwaltungsgericht. Eine Berufung gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht jetzt ebenfalls nicht zugelassen, bestätigte dessen Sprecherin Michaela Obelode.
Für Turbo-Wind-Geschäftführer Ingo Kamira ist der Standort Rittmarshausen damit Geschichte. Auch weitere Investitionen im Landkreis Göttingen plane das Unternehmen „jetzt bestimmt nicht mehr“. Die Gesellschaft werde auch keinen Schadensersatz vom Landkreis Göttingen fordern, um vorgeleistete Planungskosten zurückzubekommen. Der frühere Geschäftsführer Thomas Carstensen hatte vor dem ersten Gerichtsverfahren angedroht, den Kreis auf drei Millionen Euro Schadensausgleich zu verklagen, weil das Unternehmen auf die einst ausgewiesene Vorrangfläche vertraut habe.
Von Ulrich Schubert