Sie sind wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen schweren Diebstahls zu vier beziehungsweise fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden, erhielten allerdings Bewährung. Immerhin wurden ihnen 100 beziehungsweise 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Aus der sofortigen Rückkehr in die Heimat, die die Männer versprachen, wird also erst nach Ableistung der Arbeit etwas. Andernfalls droht ihnen Gefängnis.
Die Verurteilten sind Asylbewerber und leben im Grenzdurchgangslager Friedland. Am Mittwoch vergangener Woche waren sie nach einem Ladendiebstahl in Förste (Stadt Osterode) festgenommen und sofort in so genannte Hauptverhandlungshaft gesteckt worden. Deshalb wurden sie am Dienstag aus der Haft dem Amtsrichter vorgeführt.
Den ganzen Tag betrunken gewesen
In ihrem Auto und ihrem Zimmer war gestohlene Ware – Rasierklingen, Zahnbürsten und Kosmetikartikel – für 2540 Euro sichergestellt worden. In einer Jacke fand sich außerdem ein Zettel mit Postleitzahlen und Adressen sämtlicher Edeka-Märkte der Region. Für das Gericht ein Beweis, dass die Täter gewerbsmäßig stahlen und weitere Taten geplant hatten.
Vor dem Amtsrichter gestand der 29 Jahre alte Angeklagte die Tat denn auch sofort. Der 31 Jahre alte Mitangeklagte bestritt. Er sei den ganzen Tag betrunken gewesen, behauptete er. Er wisse von nichts.
Ein Zeuge indes, der den geständigen Täter im Supermarkt in Förste beobachtet hatte, wie er sich Rasierklingen einsteckte, sagte aus: Beide Angeklagten hätten sich während des Diebstahls untereinander verständigt, ehe sie flohen.
Der Amtsrichter sah dadurch ein Zusammenwirken als erwiesen an. Mit fünf Monaten verurteilte er den leugnenden Täter strenger als den geständigen. Dem Antrag des Staatsanwaltes, eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, folgte der Richter nicht. Er verhängte stattdessen gemeinnützige Arbeit.