So erhielt Dirk-Peter Harling aus Barterode ein Schreiben von Asklepios-Anwälten mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Harling hatte einen Leserbrief verfasst, in dem es um die Unterbringung von Hamburger Asklepios-Mitarbeitern in den Göttinger Kliniken ging. Der Leserbrief sei „eine Verletzung des Rechts unserer Mandantin an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“, erklärt eine Kanzlei nun.
Asklepios wirft Harling unter anderem „unzulässige Schmähkritik“ und „üble Nachrede“ vor. Er sei „zur Unterlassung sowie zum Schadensersatz und zum Widerruf verpflichtet“. In jedem Falle müsse er jedoch „die für die vorliegende Abmahnung entstandenen Kosten“ erstatten. Die Rechnung schickte die Kanzlei gleich mit.
Für den Fall, dass Harling die Erklärung nicht unterzeichnen sollte, droht Asklepios mit Schadensersatzklagen. Darüberhinaus kündigt der Konzern „weitergehende Maßnahmen, insbesondere eine Anrufung der Gerichte“, an. Sollte er unterzeichnen, würde bei Wiederholung der Vorwürfe eine Vertragsstrafe von 5001 Euro fällig.