Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Sie reagiert damit zwar auf ein Urteil des Sozialgerichts Hildesheim und eine Pressemitteilung des Innenministeriums. Allerdings gibt Göttingen mit der neuen Praxis nicht klein bei, sondern sieht sich eher in seiner grundsätzlichen Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes gestärkt.
Erstmals hätten Gericht und Ministerium festgestellt, dass die Art der Leistungszahlung „im alleinigen Ermessen der Kommune stehe“, erklärten Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (SPD) und Sozialdezernentin Dagmar Schlapeit-Beck.
Die Stadt wehrt sich seit langem gegen die Landesvorgabe, dass Leistungen an Asylbewerber zum „physischen Existenzminimum“ nur in Form von Gutscheinen ausgezahlt werden dürfen. Diese müssen die Empfänger in bestimmten Geschäften gegen Ware einlösen. Das die Stadt der Vorgabe folgte, kritisierten immer wieder Wohlfahrtsverbände und Politiker aus dem linken Spektrum.
Jetzt hat das Sozialgericht zur Klage einer Asylbewerberin aus Göttingen festgestellt, dass Nachzahlungen durch eine Leistungserhöhung im Juli bar ausgezahlt werden müssen. Dazu folgte eine Mitteilung des Ministeriums, die die Stadt als Kehrtwende wertet.