Bei einem Bienenbestand in der Stadt Göttingen wurde die Amerikanische Faulbrut nachgewiesen. Die Tierseuche befällt ausschließlich die Brut von Honigbienen. Die von den Bakterien befallene Brut stirbt und wird zersetzt.
Amtliche Verfügung
Zum Schutz anderer Bienenvölker richtet der Landkreis Göttingen einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den befallenen Bienenbestand ein. Die amtliche Verfügung und eine detaillierte Karte zum Sperrbezirk können auf der Webseite des Landkreises unter landkreisgoettingen.de abgerufen werden.
Jeder, der im Sperrbezirk Bienen hält, muss dies unverzüglich beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Telefon 0551 /52 52 49 3, anzeigen, heißt es in einer Mittelung der Landkreisverwaltung. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen sofort auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden.
Für den Menschen ungefährlich
Bewegliche Bienenstände dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen ebenfalls nicht aus den Bienenständen herausgenommen werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich. Der produzierte Honig kann ohne Bedenken verzehrt werden. Für Rückfragen steht der Fachbereich Veterinärwesen zur Verfügung.
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Von Christiane Böhm