Auslöser der Berichterstattung war eine jährliche Veranstaltung im „Vinyl Reservat“, bei der Babys und Kleinkinder mit Musikinstrumenten herumspielen dürfen. Der Betreiber des Geschäfts, Hans-Philipp Schubring, ärgert sich seit Jahren darüber, dass er dafür Gema-Gebühren bezahlen soll.
Nun reagierte die Gema-Generaldirektion aus München auf den Artikel. In der Stellungnahme von Kommunikationsmanagerin Christin Wenke-Ahlendorf heißt es: „Die Gema hat keine Rechnung für die Veranstaltung am 1. September 2018 gestellt. Richtig ist, dass wir uns seit mehreren Jahren mit dem Veranstalter in Kontakt befinden und noch nicht final geklärt ist, ob die Veranstaltung bei der Gema gemeldet werden müsse.“
Gema bedauert lange Wartezeit
Dass Veranstalter so lange auf eine Rückantwort warten müssen, sei nicht der Regelfall; die Gema bedaure dies im konkreten Fall sehr. „Die zuständigen Kollegen setzen sich schnellstmöglich mit Herrn Schubring in Verbindung und klären, welche Art von Musik bei der öffentlichen Veranstaltung verwendet wird“, so Wenke-Ahlendorf. Dass Baby-Lärm nicht lizenzpflichtig ist, stehe dabei außer Frage.
Von Markus Riese