Fristen, Geld zurück oder Einlösedaten - was bei Gutscheinen beachtet werden muss:
Viele Gutscheine haben eine begrenzte Gültigkeit. In der Regel gilt eine Frist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Letzteres gilt zumeist für unbegrenzte Gutscheine. Sind die drei Jahre abgelaufen, besteht kein Anspruch mehr auf den Erhalt der Ware. Wer einen Gutschein in Etappen einlösen möchte, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Sollte eine Frist abgelaufen sein, müssen Händler an sich das Geld erstatten – abzüglich ihres entgangenen Gewinns. Ist die Verjährungsfrist verflossen, ist umstritten, ob der Aussteller des Gutscheins zahlen muss.
Bei Gutscheinen für Konzert- oder Theaterbesuche – Terminkupons – müssen die Einlösedaten beachtet werden, damit die Gutschrift nicht verfällt. Anders bei unbefristeten Kinogutscheinen, die nicht für einen bestimmten Film gelten. Solche Kupons dürfen nicht vor Ablauf von drei Jahren verfallen.