Kein Einkauf ohne Maske – seit Montag ist es auch in Göttingen und der Region in Geschäften Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt darüber hinaus im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Gebäuden. Aber auch in Banken?
Gilt die Maskenpflicht auch in Banken und Sparkassen?
Nein. In Banken und Sparkassen gilt keine Maskenpflicht. So möchte das Land Niedersachsen offenbar gewährleisten, dass normale Kunden von Bankräubern zu unterscheiden sind. Auch an Geldautomaten besteht keine Maskenpflicht.
Sparkassen und Banken in Göttingen öffnen wieder
Sparkassen und Banken passen den Eintritt in ihre Filialen den von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen an. Seit einigen Tagen sind teilweise zusätzliche von Mitarbeitern besetzte Servicebereiche für Kunden wieder zugänglich. Mehr dazu lesen Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten zur Maskenpflicht im Landkreis Göttingen:
Wo gilt die Maskenpflicht?
Allgemein gilt: In Geschäften, Bussen und Bahnen sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Im Nahverkehr gilt die sogenannte Maskenpflicht auch an Haltestellen und Aufenthaltsbereichen am Gleis.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in Stadt und Landkreis Göttingen in Krankenhäusern und Heimen vorgeschrieben, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Auch bei medizinischen Dienstleistungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, dazu gehören Arztbesuche oder medizinische Behandlungen, Hebammenleistungen, Besuche der Physiotherapie, Ergotherapie oder der Osteopathie sowie die Teilnahme an Blutspenden und Typisierungen.
Auch wer Einrichtungen und Dienststellen der Stadt Göttingen, des Landkreises Göttingen und der kreisangehörigen Gemeinden besucht, muss Mund und Nase bedecken.
Lesen Sie auch: Corona-Krise: So bewerten Stadt und Kreis den Start der Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin bei der Betreuung hilfebedürftiger Personen und Minderjähriger, etwa bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen.
Wer seine Kinder zur Schule oder Notbetreuung begleitet oder abholt, muss ebenfalls Mund und Nase bedecken. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach Angabe der Kreisverwaltung auf Schulgrundstücken und in Schulgebäuden außerhalb von Unterrichts- und Verwaltungsräumen Pflicht.
Die Maskenpflicht gilt außerdem an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder Ausliefern.
Welche Maske muss es sein?
Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten auch etwa Schals, Tücher, Buffs oder selbsthergestellte Stoffmasken. Mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz und medizinische Atemschutzmasken sollen dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten bleiben.
Lesen Sie auch: Maskenpflicht in Göttingen: Fragen und Antworten zum Mundschutz
Für wen gilt die Maskenpflicht?
Menschen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schweren Herz- oder Lungenerkrankungen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung ausgenommen, heißt es in der Verordnung. Auch für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres bestehe keine Maskenpflicht.
Wer versorgt mich mit einer Maske?
Nach Angaben der Kreisverwaltung ist jeder verpflichtet, selbst für die Ausstattung mit einer entsprechenden Maske zu sorgen.
Lesen Sie auch: Hier können Sie im Landkreis Göttingen Mundschutz-Masken kaufen
Was passiert, wenn ich keine Maske trage?
Verstöße gegen die Verordnung sind nach Angaben der Kreisverwaltung Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet.
Lesen Sie auch
- Corona: Nehmen Göttinger die neuen Regeln an?
- Corona-Krise: So bewerten Stadt und Kreis den Start der Maskenpflicht
- Maskenpflicht: Kunden in Duderstadt sehr diszipliniert
Von vsz