Die Aussagen des Mädchens seien nach Überzeugung des Gerichts erlebnisfundiert gewesen, jedoch nicht hinreichend konkret, um eine Verurteilung zu tragen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, soder Vorsitzende Michael Kalde.
Schon eine Glaubwürdigkeits-Sachverständige hatte darauf verwiesen, dass das Mädchen sich keinesfalls eine Geschichte ausgedacht habe, „auch nicht mit der Oma“, erklärte Kalde.
Es habe aber so viele Veränderungen in den Aussagen gegeben, dass einzelne Taten nicht isoliert zu verurteilen waren. Einzig wegen einer Körperverletzung – ein Schlag auf den Po – wurde der Angeklagte zu 30 Tagessätzen verurteilt.