Die Abteilung für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen der Staatsanwaltschaft Göttingen hat gegen einen Mann aus Göttingen Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erhoben. Dem Mann wird zur Last gelegt, in Kenntnis seiner Infizierung die Örtlichkeit aufgesucht, und Kontakt zu anderen Menschen gehabt zu haben
Laut Staatsanwaltschaft habe er dadurch versucht, „andere Personen durch die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen körperlich zu misshandeln und an ihrer Gesundheit zu schädigen“. Der Angeschuldigte soll im Mai 2020 positiv auf das Corona-Virus getestet worden sein. Das Göttinger Gesundheitsamt habe daraufhin zunächst mündlich und später auch schriftlich bis zum Monatsende eine sofortige häusliche Quarantäne angeordnet.
Fitness statt Quarantäne
Diese soll der Angeschuldigte mehrfach ignoriert haben. So habe er unter anderem wiederholt ein Göttinger Fitnessstudio besucht, um dort zu trainieren. Dabei wurde er allerdings von Mitarbeitern der Stadtverwaltung erkannt und sein Fehlverhalten gemeldet. Gerade bei sportlicher Betätigung mit einer erhöhten Atmung werden viele Aerosole ausgestoßen, sodass es hierbei zu sogenannten Superspreading-Events kommen kann.
Da der Angeschuldigte trotz Quarantäne-Anordnung und damit in Kenntnis der Gefährlichkeit des Corona-Virus im Fitnessstudio trainiert haben soll, wirft ihm die Anklage vor, eine Infektion anderer Mitglieder und damit ihre schwere Erkrankung mindestens billigend in Kauf genommen zu haben. „Das Corona-Virus kann eine Erkrankung der Atemwege bis hin zu einer schweren und tödlichen Lungenentzündung auslösen“, so die Argumentation der ermittelnden Behörde. Der Verstorbenen-Anteil liege laut RKI bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0,1 Prozent, steige ab 50 Jahren zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über zehn Prozent.
Von Markus Scharf