Das Ministerium hat in einem fünfseitigen Antwortschreiben klargestellt, dass das Unternehmen zu keiner Zeit beim Gebrauch von Lösungsmitteln die Mengenschwellen aus dem Bundesimissionschutzgesetz, die eine spezielle Genehmigung erforderten, überschritten habe. Auch seien bei den Kontrollen der Gewerbeaufsicht keine Feststellungen getroffen worden, die wesentliche Mängel offenbart hätten.
Die Firma werde zudem seit 1999 von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Aus der Öffentlichkeit, so das Ministerium weiter, habe es im Laufe der Jahre „nur drei relativ unkonkrete Beschwerden“ gegeben, denen nachgegangen wurde und bei denen sich ebenfalls „kein weiterer Handlungsbedarf“ ergeben habe.
Ministerium bestätigt Angaben der Firma
Das Ministerium bestätigt zudem die bisherigen Angaben der Firma Grewe, wonach seit 1999 kein Trichlorethylen – angeblich denkbarer Auslöser von Krebsfällen – mehr eingesetzt würde. Detailliert werden in der Antwort die benutzte Technik der Entfettung seit 1988 dargestellt und der Lösungsmitteleinsatz beschrieben.
Überdies, so die Antwort, gebe es erst seit Oktober dieses Jahres eine Einstufung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), wonach Trichlorethylen als krebserregend für den Menschen gilt. Demnach könne die Substanz Nierenzellkarzinome auslösen. Begrenzte Hinweise gebe es auch bei Non-Hodgkin-Lymphomen oder Leberkrebs.
Die weiteren Antworten zum Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen bestätigen Wenzels Vorwurf, dass dieses für kleinräumige Analysen bislang kaum geeignet ist. „Die in der letzten Woche beschlossene Novelle des Gesetzes über das Epidemologische Krebsregister war überfällig“, kommentiert Wenzel. Nunmehr sei auch eine Meldepflicht für Ärzte vorgesehen.