Momentan kommt es zu einem verstärkten Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung des Landkreises Göttingen, insbesondere bei den Kfz-Zulassungsstellen. Dies ist vor dem Hintergrund des ab Mittwoch, 16. August, geltenden Lockdowns zu sehen. Davon ist die Behörde allerdings nur mittelbar betroffen und grundsätzlich unverändert erreichbar, wie der Landkreis mitteilt.
Vor dem Hintergrund der fortdauernden Kontaktbeschränkungen gilt unverändert die dringende Empfehlung, Dienststellen des Landkreises nur in unvermeidbaren Fällen und mit vereinbartem Termin aufzusuchen. Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wird darum gebeten, die kontaktlose Kommunikation per Telefon, E-Mail, Fax oder Post zu nutzen. Unangemeldete Besuche in den Kreishäusern Osterode und Göttingen sind zwar möglich, beim Betreten ist jedoch zwingend eine Anmeldung an den Informationsschaltern erforderlich.
Die Servicezeiten der Kfz-Zulassungsstellen sind wie folgt:
an den Standorten Osterode am Harz und Göttingen
vormittags – Montag bis Freitag , 8 -12 Uhr,
nachmittags – Montag und Donnerstag, 13 bis 16 Uhr;
an den Standorten Hann. Münden und Duderstadt
vormittags – Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr,
nachmittags – Donnerstag, 13 bis 16 Uhr.
Für Terminvereinbarungen zur Kfz-Zulassung sind die Standorte wie folgt erreichbar:
Osterode am Harz, Telefon 05522 960-4460,
Göttingen, Telefon 0551 525-9110,
Hann. Münden, Telefon 0551 525-3450,
Duderstadt, Telefon 05527 997 293 400.
Termin nach den Festtagen vereinbaren
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens an Anträgen und der grundsätzlich geltenden Kontaktbeschränkungen werden Kunden gebeten, in nicht dringenden Fällen einen Termin nach den Festtagen zu vereinbaren.
Zu den Festtagen gibt es für zwei Tage Sonderregelungen: Die Kreisverwaltung ist an allen Standorten am Donnerstag, 24.12.2020 (Heiligabend), und Donnerstag, 31.12.2020 (Silvester), nicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Am 28. bis 30.12.2020 stehen die Dienstleistungen der Kreisverwaltung grundsätzlich zu den gewohnten Servicezeiten zur Verfügung. In Einzelfällen sind die Besetzungsstärken in einzelnen Bereichen zwischen den Feiertagen reduziert, deshalb kann es zu eingeschränkten Erreichbarkeiten kommen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis. Ab Montag, 4. Januar, gelten die gewohnten Regelungen der Kreisverwaltung wieder unverändert.
Für die Entsorgungsanlagen des Landkreises gelten gesonderte Regelungen. Darüber wird auf der Landkreis-Webseite www.landkreisgoettingen.de informiert.
Von Vicki Schwarze