Am Mittwochmorgen hat die Autobahnpolizei Göttingen an der A 7 auf der Raststätte Göttingen-West gegen 8 Uhr einen Lkw mit defekter Kennzeichnung festgestellt. Bei der weiteren Kontrolle des zunächst relativ geringfügigen Verstoßes stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer des Tiefkühl-Lebensmitteltransportes erhebliche Verstöße begangen hatte, schildert Polizeisprecherin Michaela Burchardt.
Vorschriften der Weiterbildung zur Berufskraftfahrerqualifikation seien durch den Fahrer, der zugleich der Unternehmer ist, nicht erfüllt worden. „Das heißt, der 61-jährige Unternehmer aus der Region Hannover hätte die gewerbliche Fahrt gar nicht durchführen dürfen“, so Burchardt weiter.
Seit acht Tagen ohne Wochenruhezeit im Dienst
Außerdem zeigten Kontrollgerät und Fahrerkarte, dass der Mann bereits seit acht Tagen tätig ist, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Wochenruhezeit einzuhalten. Außer diesem Verstoß wurden noch weitere Verstöße gegen Unternehmerpflichten festgestellt, wie zum Beispiel die nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung oder auch die Tatsache, dass die Daten des Kontrollgerätes nicht archiviert wurden.
Die Weiterfahrt des Unternehmers musste folglich für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit unterbunden werden. Ein Ersatzfahrer musste bestellt werden. Gegen den betroffenen Unternehmer nahmen die Beamten diverse Anzeigen auf, welche Bußgelder im Bereich von mindestens 2500 Euro erwarten lassen. Hinzu kommen Kosten für die Lieferverzögerung, den Ersatzfahrer sowie die nachzuholende Weiterbildung.
Von Lea Lang