Alle fünf Autofahrer erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei eine Routinekontrolle wurde weiterhin ein Radfahrer angehalten und bei diesem eine Atemalkoholkonzentration von mehr als drei Promille festgestellt.
Dem Radfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ausserdem wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn eingeleitet.
ots/bd