Der Gesetzgeber habe nach Bezug einer neuen Wohnung eine An- beziehungsweise Ummeldefrist von 14 Tagen gesetzt. „Infolge der derzeitigen langen Wartezeiten wird die Stadtverwaltung jedoch vorerst bis voraussichtlich Ende Oktober keine Bußgeldverfahren einleiten, wenn diese Frist überschritten wird“, heißt es in der Mitteilung.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, den Melde-Termin „zeitnah und rechtzeitig zu planen. Es wird empfohlen die Online-Terminvereinbarung zu nutzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.“
Service für Studierende in der Zentralmensa
Zum Start des Wintersemesters bietet die Stadt wieder einen Meldeservice in der Info-Box des Studentenwerks im Foyer der Zentralmensa an. Dort könnten sich Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Göttingen haben, bei der Stadt anmelden. Eine Terminvereinbarung sei ausschließlich online möglich.
Die Online-Terminvereinbarung ist auf https://termin.goettingen.de möglich.
Von Stefan Kirchhoff