Eine Mehrheit des Samtgemeinderates will eine Wegeparzelle vor der Schedener Grundschule nur an die Gemeinde übertragen, wenn eine Ampel, Tempo 30 oder verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Kreisstraße kommen. Die bereits fertige Treppe müsste vorerst wieder gesperrt werden.
Schedens Bürgermeisterin Ingrid Rüngeling (Wählergemeinschaft) will das nicht hinnehmen. Die Kreisstraße vor der Schule liegt an einem Hang und gehört dem Landkreis. Für die Grundschule ist die Samtgemeinde zuständig. Auf dem Streifen dazwischen baute die Gemeinde mit Baugenehmigung den noch fehlenden Fußweg zum neuen Krakenkreisel und zum neuen Einkaufszentrum. Und schon wird es kompliziert, obwohl sich so weit noch alle einig sind.
Ein Sperrgitter vor der neuen Treppe an der Straße reicht einer Mehrheit im Samtgemeinderat nicht. SPD, Grüne und einige CDU-Vertreter bestanden auf einer harten Bedingung für die Grundstücksübertragung. Befürchtet wird, dass Kinder direkt von der Treppe auf die Straße laufen. „Wir haben Verantwortung für die Schüler“, so SPD-Fraktionschef Mathias Eilers. Rederecht für Schedens Bürgermeisterin wurde im Samtgemeinderat abgelehnt.
Rüngeling sieht nicht, dass die Samtgemeinde Bedingungen stellen könnte. Flächen, die nicht mehr zu Schulzwecken genutzt würden, müssten zurückübertragen werden, so laute das Gesetz. Rüngeling verweist auch darauf, dass die Gemeinde gar nichts auf der Kreisstraße unternehmen könne, sondern nur der Landkreis. Die Gemeinde wolle natürlich keine Kinder gefährden, so die Bürgermeisterin. Die Stelle an der Treppe sei ungefährlicher als weiter unten Richtung Dorf, wo die Kinder die Kreisstraße jetzt überqueren sollten – direkt neben einer Bushaltestelle. Gegenüber der Treppe mündet ein Wirtschaftsweg aus Niederscheden auf die Kreisstraße. Ohne Treppe gingen die Älteren von dort direkt auf der Fahrbahn zum Supermarkt, beobachtete die Bürgermeisterin.