Für Hauptkommissar Peter Schliep, Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, ein typischer Fall in der Winterzeit. Auch vereiste Scheiben können ebenso wie beschlagene Gläser zur Unfallgefahr werden. Die Polizei ahndet eine solche Beeinträchtigung der Sicht mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Viel teurer wird es für den Fall eines Unfalls. Auch ohne Verletzte werden 100 Punkte Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg fällig. Zudem riskiere man seine Kaskoversicherung, wenn vereiste Scheiben nicht ausreichend freigekratzt werden. Selbst wer unverschuldet mit nur kleinen Gucklöchern in vereister Scheibe in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer Teilschuld bei der späteren Schadensabwicklung rechnen, denn durch das eingeschränkte Sichtfeld kann in der Regel nicht schnell genug reagiert werden. Schliep warnt insbesondere vor der jetzt wohl beginnenden kalten Jahreszeit, in der Eis, Schnee oder Feuchtigkeit die Sicht allzu oft einschränken. ck