Damit ist das Urteil rechtskräftig. Dem aus Haiti stammenden Angeklagten war im Prozess vorgeworfen worden, im Mai 2014 Gewalt gegen eine junge Frau angewandt zu haben, die die Absicht hatte, sich von ihm zu trennen. Strittig war im Laufe des Verfahrens, ob es sich um eine Vergewaltigung gehandelt hatte.
Das Gericht wertete die Tat schließlich als „atypischen Fall“ einer Vergewaltigung und blieb mit der Bewährungsstrafe bei der Strafzumessung unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren und sechs Monaten Haft.