Per Verordnung könnten die Gemeinden Sonderregelungen bekanntgeben. Davon, so die Forstverwaltung, hätten etwa die Flecken Bovenden und Adelebsen Gebrauch gemacht, die in Schongebieten Leinenzwang vom 1. Dezember bis Mitte Juli verhängt hätten. In den Gemeinden Gleichen, Friedland, Radolfshausen, Staufenberg und Dransfeld gelte ebenfalls der verlängerte Leinenzwang in Wäldern und Gehölzgruppen sowie zusätzlich beiderseits von Gewässern. Im freien Feld gilt hier die Regelung ab 1. April. In der Stadt Göttingen gilt ebenfalls die allgemeine gesetzliche Regelung für Wald und Feld. Im Stadtgebiet seien Hunde grundsätzlich auf und innerhalb des Walls anzuleinen, ebenso auf dem Bahnhofsvorplatz und dem Zentralen Omnibusbahnhof sowie vor dem Neuen Rathaus. Auch bei „genehmigungspflichtigen Festen“ muss die Lauf-Freiheit von Vierbeinern durch Anlegen einer Leine eingeschränkt werden.
Der Leinenzwang soll dem Wild im Frühjahr und Sommer die Gelegenheit geben, seinen Nachwuchs möglichst ungestört aufzuziehen. „Häufig verlassen beunruhigte oder gejagte Elterntiere Nester oder Nachwuchs und kommen nicht zurück“, so die Forstämter.
Von kk