Zum Thema Silvesterfeuerwerk in Duderstadt erinnert Bürgermeister Wolfgang Nolte (CDU) an die Beratungenim Jahr 2010 zum Thema „Feuerwerk in der Innenstadt“. Der Rat der Stadt Duderstadt habe auf Empfehlung des Ortsrates Duderstadt seinerzeit die gesetzliche Regelung konkretisiert und das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Walles der Ortschaft Duderstadt verboten. Darüber hinaus gelte Paragraf 23, Absatz 1 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Bürgermeister Nolte und Ortsbürgermeister Manfred Otto (CDU) hoffen auf das Verständnis der „Feuerwerksfreunde“ für diese Regelung und gehen davon aus, „dass im Interesse der Innenstadtbewohner und des Schutzes der historischen Bausubstanz das Abbrennverbot eingehalten wird“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Verbots am Silvesterabend durch Kontrollen überprüft werde. „Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden können“, so die Verwaltung abschließend.
Von Britta Eichner-Ramm