Wegen der eingeschränkten Angebote im Bereich der Kinderbetreuung im aktuellen Corona-Lockdown ermöglicht die Verwaltung im Landkreis Northeim Eltern, bereits gezahlte Beiträge für den Januar zurückzufordern. Diese Regel gelte für den Bereich der Kindertagespflege, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Die Betreuung ist zwar weiterhin erlaubt – aber mit Einschränkungen bei der Anzahl der Kinder.
Für Kinder, die den gesamten Januar über nicht bei ihrer Tagespflegeperson betreut wurden, können demnach die Kostenbeiträge entfallen. Dies gilt auch für Kinder, die in Großtagespflegen betreut werden und aufgrund der Reduzierung der Plätze im Januar nicht betreut werden konnten. In beiden Fällen müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag stellen. Das Angebot gilt auch für die erste Februarhälfte und kann sich bei Verlängerung des Lockdowns ebenfalls verlängern.
Beschlossen hat der Kreisausschuss die neue Regelung auf Vorschlag von Landrätin Astrid Klinkert-Kittel. Ziel der Rückzahlung sei es, Eltern zu danken, die die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisieren und so dazu beitragen, mögliche Infektionsfälle zu verhindern, wird Klinkert-Kittel in der Mitteilung der Kreisverwaltung zitiert.
Die betroffenen Eltern haben nach Angaben der Kreisverwaltung bereits Post bekommen. Darin informiere man über die neue Regelung und stelle den Antrag zur Verfügung. Dieser sei aber auch im Internet unter www.landkreis-northeim.de/kindertagespflege abrufbar.
Von Tammo Kohlwes