Dass derzeit die Handlungsempfehlungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Corona einem ständigen Wechsel unterliegen, hat jetzt auch die Polizei in Northeim erfahren müssen. Diese hatte einer Klavierlehrerin den privaten Unterricht untersagt, „bearbeitet“ aber in der Zwischenzeit „das Ordnungswidrigkeitenverfahren entsprechend“.
Am Montag, 27. April, war die Polizei am Nachmittag einem anonymen Hinweis nachgegangen, wonach entgegen der geltenden Beschränkungen in einem Wohnhaus der Kernstadt gewerblicher Klavierunterricht erteilt werde. Bei der Überprüfung bestätigte sich das. Die Klavierlehrerin war aufgefordert worden, bis zur Aufhebung der aktuellen Beschränkungen keinen weiteren Unterricht mehr zu erteilen. Wegen Verstoßes gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz wurde gegen sie zunächst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, teilt die Polizei mit.
Zwischenzeitlich liege eine aktuelle Handlungsempfehlung des Landkreises Northeim der Polizeiinspektion Northeim vor, heißt es in der Mitteilung der Polizei von Mittwoch. Dieser Handlungsempfehlung zufolge sei die von der Klavierlehrerin ausgeübte Tätigkeit wieder gestattet und die Frau dürfe unter Beachtung bestimmter Beschränkungen Klavierunterricht erteilen. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren werde „dementsprechend bearbeitet“, heißt es.
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Von Britta Eichner-Ramm