Vor dem Landgericht Göttingen ist der zweite Prozess um den so genannten „Chicken-Sexing“-Fall zu Ende gegangen. Die Kammer verurteilte den 58-jährigen Geschäftsführer der Vermittlungsfirma zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.