Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu prüfen, haben Jugendliche, begleitet von Mitarbeitern des Landkreises Göttingen und der Polizeiinspektion Northeim-Osterode, Testkäufe im Bereich des Südharzes gemacht. Dabei kam heraus: In drei von acht überprüften Verkaufsstellen hätten die Minderjährigen alkoholische Getränke erwerben können.
Testkäufe sollen präventiv wirken und dazu beitragen, das Verkaufspersonal im Einzelhandel für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sensibilisieren, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Mitarbeiter der Verkaufsstellen seien über die Auswirkungen des Verkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Minderjährige informiert und belehrt worden.
Es ist allerdings nicht bei der Belehrung geblieben: Bei Verstößen wurden und werden auch Bußgelder verhängt. In diesem Jahr seien nach Angaben der Kreisverwaltung noch weitere Testkäufe geplant. Wer unsicher hinsichtlich des Alters bei Jugendlichen ist, sollte sich immer den Ausweis zeigen lassen – und sich die Zeit nehmen, das Alter zu berechnen, rät die Verwaltung.
Informationen zum Jugendschutz gibt es beim Landkreises Göttingen unter der Telefonnummer 05522 / 9604750.
Von r