Das Bootshaus am Seeburger See wird nicht in die Liste der Kulturdenkmale Niedersachsens eingetragen. Die Entscheidung der Denkmalpflege hat Ulrich Lottmann, Sprecher des Landkreises Göttingen, mitgeteilt.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hatte dem Landkreis Göttingen als Untere Denkmalschutzbehörde seine Entscheidung übermittelt, nachdem ein Bürger beantragt hatte, das Bootshaus unter Denkmalschutz zu stellen. Das alte Bootshaus soll abgerissen werden. So verlangt es eine Auflage der Baugenehmigung für ein Naturinformationszentrum mit integriertem Bootshaus in unmittelbarer Nähe. Dieses ist 2013 gebaut worden.
Bürgerinitiative gegründet
Als Mitte November 2018 die Auflage umgesetzt werden sollte, hatte sich zunächst eine Bürgerinitiative gegründet, mit dem Ziel das alte Bootshaus zu retten. Sie starteten eine Unterschriftenaktion, an der sich 1339 Unterzeichner beteiligten. Landkreis-Umweltdezernentin Christel Wemheuer (Grüne) hatte daraufhin mehrfach erklärt, dass der Landkreis Göttingen keine rechtliche Möglichkeit sehe, den Abriss abzusetzen. Das sei auch mit dem Näder Familienfonds ausgefochten worden, denn auch Ottobockchef Hans Georg Näder habe den Abriss verhindern wollen.
Wahrzeichen von Seeburg
In den Kommentaren zu der Aktion sprachen viele vom Wahrzeichen von Seeburg, das unbedingt erhalten werden müsse. Viele erzählten von ihren Erinnerungen an das reetgedeckte Haus, das früher als Fischereihütte am See gedient hatte. Allerdings wurde das Haus in den 1980er-Jahren noch einmal neu aufgebaut. Einige der Unterzeichner forderten trotzdem, das Bootshaus unter Denkmalschutz zu stellen.
Ein Bürger reichte schlussendlich den Antrag ein, das Bootshaus am Seeburger See in die Liste der Kulturdenkmale Niedersachsens aufzunehmen. Das Landesamt hat diesen Antrag umfassend geprüft, wie Lottmann berichtete. Es habe seine Entscheidung detailliert damit begründet, dass dem Bootshaus keine wissenschaftliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung zukomme und das Bauwerk auch den Anforderungen an eine geschichtliche Bedeutung nicht genüge.
Von Rüdiger Franke