Alte Holzöfen, die die Feinstaubgrenzwerte übersteigen, müssen bis zum 31. Dezember 2020 ausgetauscht oder umgerüstet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung.
Quelle: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
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Der Bezirksschornsteinfeger prüft, ob ein Holzofen noch betrieben werden darf.
Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
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Moderne Geräte haben deutlich niedrigere Emissionswerte und können problemlos weiterhin benutzt werden.