Für bestehende Spielhallen gab es eine Übergangsfrist, die zum 30. Juni dieses Jahres ausgelaufen ist. Im Fall von fünf Spielhallen in Göttingen, die in einem Gebäude untergebracht sind, hat die Stadt nun per Los entschieden, welche Spielhalle weiter betrieben werden darf und welche geschlossen werden müssen.
Das Verwaltungsgericht gab damit der Stadt recht. Die Begründung: Es sei nicht erkennbar, welches andere Verfahren hätte gewählt werden können. Die Spielhallen, die alle zu einem Unternehmensverbund gehören, hätten fünf Jahre Zeit gehabt, um untereinander zu klären, welche Einrichtung weiter betrieben werden könne und was mit den anderen Räumlichkeiten geschehen solle. Dass sie dies versäumt haben, könne ihnen nun nicht zum Vorteil gereichen.
lni