Ein 28-jähriger Mann, der im Jobcenter Brühlstraße einen Besucherstuhl in Richtung einer Bürotür geworfen und eine schwangere Angestellte am Bein getroffen hatte, ist vom Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Anklagevorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung, doch erklärte Strafrichter Michael Siegfried nach der Beweisaufnahme, dass er von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehe. Weil Abdullah C. ebenso wie beim ersten Verhandlungstermin vor vier Wochen nicht im Gerichtssaal erschien, erließ der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 10 Euro.
Das Ziel war die Tür
Der Vorfall im Jobcenter ereignete sich am 1. Juni 2018. C. war wütend, weil er einen Verrechnungsscheck für sein Arbeitslosengeld aufgrund eines fehlenden Ausweises nicht sofort eingelöst bekam. Wie der als Zeuge vernommene Teamleiter der Abteilung aussagte, wäre die Auszahlung am nächsten Tag aber problemlos über die Bühne gegangen.
Auf jeden Fall lieferte sich C. im Büro der 27-jährigen Angestellten ein Wortgefecht mit dem Teamleiter, rauschte schließlich hinaus und knallte die Tür zu. Als die Frau ihrerseits die Tür öffnete, um in den Flur zu treten, kam ihr ein Besucherstuhl entgegen geflogen. Das Möbelstück traf sie am Bein und verursachte bei ihr eine schmerzhafte Prellung. Der Fötus wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen, die Angestellte ließ sich trotz der schmerzhaften Verletzung nicht krankschreiben.
Polizei kann Angeklagten nicht finden
C. ist inzwischen von Hannover nach Bad Pyrmont umgezogen, konnte dort aber nicht von der Polizei aufgespürt werden. Er war in früheren Jahren schon mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt, nach der Attacke im Frühjahr 2018 aber nicht mehr auffällig geworden. Das Gericht hielt ihm bei der Tat im Jobcenter zugute, dass der Angriff offenbar nicht gezielt der Angestellten galt, sondern er den Stuhl „nur“ gegen die rund fünf Meter entfernte Tür werfen wollte. Dummerweise öffnete die 27-Jährige die Tür aber genau in dem Moment, als der Wüterich den Stuhl schleuderte – und dieser einen Wimpernschlag später ihr Schienbein traf.
Von Michael Zgoll