Ein 48-jähriger Türke, der am Montag von Hannover nach Antalya fliegen wollte, hat sich vor seinem Abflug den Fragen der Bundespolizei stellen müssen. In seinem Handgepäck war bei der Sicherheitskontrolle eine Taschenlampe mit integriertem Elektroschocker entdeckt worden. Da ein solches Gerät lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen kann, gilt es nach dem deutschen Waffengesetz als verbotener Gegenstand.
Die Bundespolizisten stellten den Elektroschocker deshalb sicher und leiteten anschließend ein Verfahren wegen des Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Anschließend konnte der 48-Jährige seine Reise fortsetzen.
Von tm