Regulär endet die Dienstzeit von Prof. Hansjoachim Hackbarth am 30. September 2017 mit Ende des Semesters, in dem er 68 Jahre alt geworden ist. Der bekannte Tierschutzexperte hat aber schon im Juni 2015 eine Verlängerung um ein Jahr beantragt. Kurz zuvor hatte er erfahren, dass die TiHo bereits einen Nachfolger für ihn suchte und fand: Der Nachfolger wurde 2016 eingestellt, obwohl Hackbarth damals bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht hatte, das jetzt in seinem Sinne entschied (Aktenzeichen 2 A 4382/15).
In Niedersachsen dürfen Beamte auf Wunsch bis zu drei Jahre länger arbeiten, wenn keine dienstlichen Interessen dagegensprechen. Die TiHo argumentierte mit Mehrkosten im Falle von Hackbarths Weiterbeschäftigung. „Wir haben jetzt im Prinzip eine Doppelbesetzung“, sagt Suzanne Müller-Berger, Referentin von TiHo-Präsident Gerhard Greif.
Einsparungen erhoffte sich die TiHo, weil sie das bislang von Hackbarth geleitete Institut für Tierschutz und Verhalten nach dessen Ausscheiden mit dem Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie zusammenlegen will.
Grundsätzlich sei das Ziel von Einsparungen legitim, heißt es im Urteil. Allerdings habe die TiHo ihre Pläne nicht verbindlich beschlossen. Bloße Absichtserklärungen reichten aber nicht aus, um den Anspruch auf Weiterbeschäftigung auszuhebeln. Die Mehrkosten durch die Doppelbesetzung habe die Hochschule sich selbst zuzuschreiben, urteilt Richterin Jutta Ihl-Hett.
Unter Studenten ist der 68-jährige Hackbarth durchaus beliebt. Er habe das Talent, auch trockene Themen gut zu erklären, heißt es. Im Frühjahr hatten sich Studenten den Professor als Redner für ihre Approbationsfeier gewünscht – doch die TiHo-Leitung genehmigte den Auftritt nicht.