Die einen wollen den Klimaschutz voranbringen, die anderen kümmern sich um die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen: Jetzt sind die Klimaschutzagentur Region Hannover und der Verein Politik zum Anfassen wegen eines Konzepts für ein Umweltplanspiel heftig aneinandergeraten. Die Auseinandersetzung hat inzwischen sogar zwei Gerichte beschäftigt.
Auslöser des Streits ist ein Planspiel für junge Menschen zum Thema Energie und Klima. Nachdem der Verein und die Klimaschutzagentur im Jahr 2016 das Planspiel zunächst gemeinsam organisiert hatten, wurde die Zusammenarbeit nicht fortgesetzt. Die Klimaschutzagentur arbeitete an dem Projekt allein weiter, änderte den Namen und erhielt vom Bundesumweltministerium Fördergelder.
Verein verlangte Unterlassungserklärung
Im Juli dieses Jahres schaltete sich dann wieder der Verein Politik zum Anfassen ein, der unter anderem das Schüler-Planspiel „Pimp Your Town“ erfunden hat. Er forderte von der Klimaschutzagentur eine Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. In einem Brief an die Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette wird der Verein deutlicher: „Ohne irgendetwas außer den Namen zu ändern“ habe die Klimaschutzagentur „entgegen unserem ausdrücklichen Verbot“ das Planspiel übernommen, mehrmals den Namen geändert, „um es danach gefördert durch das Bundesumweltministerium bundesweit zu verbreiten. Das geht so nicht“, heißt es in dem Schreiben.
Außerdem zog der Verein vor das Landgericht Hamburg, mit dem Ziel, das Planspiel der Klimaschutzagentur per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen, weil es unter anderem gegen das Urheberrecht verstoße. Allerdings zog der Verein seinen Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück.
Auch Klimaschutzagentur zog vors Gericht
Aber auch die Klimaschutzagentur wandte sich ans Gericht. Sie wollte die Behauptung verbieten lassen, das Planspiel der Klimaschutzagentur sei ein Spiel des Vereins, das nur einen anderen Namen trage. Andernfalls sollte mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Haftsstrafe von bis zu sechs Monaten gedroht werden.
Aber das Landgericht Hannover hat den Antrag der Klimaschutzagentur zurückgewiesen. Die vom Verein Politik zum Anfassen gewählte Formulierung sei „weder in der Form noch in der Formulierung deutlich herabsetzend“, heißt es im Urteil des Richters. Es handele sich bloß „um die Äußerung einer rechtlichen Meinung zur Frage eines Urheberrechts, die keinen Unterlassungsanspruch begründet“.
Keine Berufung gegen das Urteil
Außerdem sei ein von der Klimaschutzagentur ins Feld geführter „immenser wirtschaftlicher Schaden und Imageverlust“ nicht konkret ersichtlich, schreibt der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Der Geschäftsführer der Klimaschutzagentur, Udo Sahling, will das Urteil akzeptieren und nicht in Berufung gehen. Sahling wollte nicht sagen, welche Gerichts- und Anwaltskosten durch die Verfahren für die Klimaschutzagentur entstanden sind.
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Von Mathias Klein