In Frankfurt, dem früheren Verlagssitz, hatte die Medienholding von Barlach gegen Gesellschafter-Beschüsse von 2011 geklagt. Das zunächst angerufene Landgericht hatte ihm überwiegend recht gegeben. Daraufhin ging die Gegenseite um Mehrheits-Gesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz in Berufung. Nun hob das OLG das Landgerichts-Urteil auf: Vor der Klage hätten die Parteien ein Vertrauensmänner-Verfahren durchführen müssen.
Die Gesellschafter des Verlages streiten sich seit Jahren vor Gericht. Das Hauptverfahren ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof angekommen: Karlsruhe muss über den Sanierungsplan für den inzwischen insolventen Verlag entscheiden.
dpa