Er hatte darin verlangt, einschränkende Bestimmungen, die das Bezirksamt Mitte auferlegt hatte, aufzuheben. Im Gegenzug sicherte ihm das Amt nun eine weitere Sondererlaubnis bis Februar 2019 zu.
Zudem dürfen künftig Touren samstags und sonntags ohne zeitliche Einschränkung angeboten werden. Jedoch bleiben wie bisher die Friedrichstraße, die Leipziger Straße und der Bolulevard Unter den Linden tabu für die Gefährte. Das Gericht hatte den Vergleich in der Verhandlung angeregt.
Von dpa/RND