Nach dem Prozess um die Fahrt durch eine Menschenmenge am 1. Mai haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Beide Seiten haben jetzt einen Monat Zeit diese schriftlich zu begründen, wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg am Mittwoch sagte. Der verurteilte 20-Jährige sitzt weiterhin in Haft. Die Kammer hatte ihn vergangene Woche der fahrlässigen und gefährlichen Körperverletzung, vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht für schuldig befunden und zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Mann war am Maifeiertag in Friesoythe (Kreis Cloppenburg) betrunken mit einem Auto in mehr als 100 Feiernde gefahren. 20 Menschen wurden verletzt.
dpa