Das Amtsgericht Wittenberg sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte Peter F. bei zwei Fahrten im Jahr 2014 keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Bei einer Tour legte er zudem einen gefälschten Führerschein vor, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 50-Jährige kündigte nach Gerichtsangaben an, Rechtsmittel einzulegen.
Weiterer Prozess in Dessau-Roßlau
Der selbst ernannte Monarch steht derzeit auch in Dessau-Roßlau vor Gericht. Auch in dem Verfahren geht es um Fahrten ohne Führerschein. Nach dem Prozessbeginn am Mittwoch setzte sich der 50-Jährige in ein Auto und fuhr vom Gerichtsgebäude weg. Der Prozess soll dort im März fortgesetzt werden.
Fantasiestaat auf ehemaligen Klinik-Gelände
Dass Peter F. sein Verhalten ändern wird, ist nicht zu erwarten. In Hannover war er schon 2013 wegen zu schnellen Fahrens ohne Führerschein zu drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er war auf der B 6 in Garbsen geblitzt worden – mit 116, wo Tempo 70 erlaubt war.
Der gelernte Koch hatte 2012 auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses seinen Fantasiestaat ausgerufen. Seitdem gerät er immer wieder mit der Justiz in Konflikt. Dabei ging es auch um unerlaubte Versicherungsgeschäfte.
dpa/wer