Die Mutter der vor drei Jahren getöteten kleinen Leonie soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt werden. Das Landgericht Hildesheim hat am Montag entschieden, das Verfahren wegen Falschaussage und unterlassener Hilfeleistung gegen die 33-Jährige zunächst auszusetzen. Sie war wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht vor Gericht erschienen.
Ihr Anwalt verlas aber eine Erklärung mit einem Geständnis. Ihr Mann war vor einem Jahr zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er das vierjährige Mädchen schwer misshandelte und dadurch tötete. In der Erklärung räumte die Mutter nun ein, schon damals vermutet zu haben, dass Leonie von ihrem Lebensgefährten geschlagen wird.
dpa