Der Anwalt der Klägerin, Peter Scholten, sagte „Focus“: „Die Klage stützt sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.“ Die Daten der Lehrer würden in diesem Internetportal ohne Einwilligung verwendet.
Der BGH hatte im Juni die Revision einer Lehrerin abgewiesen, die ihr Persönlichkeitsrecht durch die Schülernoten verletzt sah. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der Pädagogin auf informationelle Selbstbestimmung, befanden die Bundesrichter. Auf „spickmich.de“ können Schüler ihren Lehrern Noten von Eins bis Sechs in verschiedenen Kategorien geben.
afp