Der Rahmenbetriebsplan stellt das rechtliche Gerüst für alle Arbeiten unter Tage dar. Er ist 2010 erstellt worden und sollte eigentlich bis 2020 gelten. Die Existenz dieses Rahmenbetriebsplanes gilt Gorleben-Kritikern als Indiz für die Vermutung, dass die geplante neue Endlagersuche ohnehin nicht zustande kommt und es letzten Endes doch auf Gorleben als Standort für ein nationales Atomendlager hinausläuft.
„Dagegen setze ich jetzt ein deutliches Signal, das der Rechtsklarheit und Rechtswahrheit dient“, sagte Wenzel am Donnerstag der HAZ.
Anlass für die Entscheidung des Landesumweltministers ist ein Gerichtsverfahren, das in der vergangenen Woche beigelegt worden ist. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg hatten Anwohner und das Landesbergamt erklärt, dass sich ihr Streit erledigt habe - und zwar durch das neue Standortauswahlgesetz, das Ende Juli in Kraft getreten ist.
Im Gorlebener Salzstock sollen laut Wenzel jetzt nur noch die nötigsten Arbeiten zur Offenhaltung des Schachtes erlaubt sein.