Deutschland muss die Riester-Förderung nachbessern. Mehrere Regelungen schränken die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag urteilte. Auf Klage der EU-Kommission kippte der EuGH unter anderem die bisherige Regelung, wonach Rentner die Förderung zurückzahlen müssen, wenn sie ins Ausland umziehen.
Der EuGH kippte auch die Bestimmungen, wonach die Riesterförderung für Wohneigentum im Ausland nicht gilt. Außerdem beanstandete das Gericht die Bestimmung, wonach mehrere zehntausend EU-Bürger, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, nicht riestern dürfen.
afp