Der Auftritt eines Mannes, der sich bei einem Motorradtreffen als Adolf Hitler verkleidet hatte, bleibt folgenlos. “Die Imitation ist strafrechtlich nicht relevant”, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Auch der Tatbestand der Volksverhetzung, den die Polizei Chemnitz erwog, ist nicht gegeben.