Förderprogramme von Staat, Bundesland und Kommunen

Alles andere als kinderleicht: Welche Unterstützung es für Familien bei der Eigenheimfinanzierung gibt

Einfamilienhäuser stehen im Ortsteil Rückmarsdorf am Stadtrand (Luftaufnahme mit Drohne).

Einfamilienhäuser stehen im Ortsteil Rückmarsdorf am Stadtrand (Luftaufnahme mit Drohne).

Wenn die Familie wächst, ist der Wunsch nach räumlicher Veränderung besonders groß. Zum einen wird mehr Wohnfläche benötigt, zum anderen ändern sich die Bedürfnisse im Alltag: Wichtig ist nun eine kindgerechte Umgebung mit Kitas, Schulen und Spielmöglichkeiten. Oft kommt der Wunsch auf, Eigentum zu erwerben. Finanziell betrachtet könnte der Zeitpunkt dafür allerdings kaum unglücklicher sein. Denn weil Eltern kleiner Kinder meist nur eingeschränkt arbeiten können, sinkt das Haushalts­einkommen. Viele besitzen wenig Eigenkapital, und für die Muskelhypothek, also den eigenen Einsatz auf der Baustelle, bleibt wenig Zeit.

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Da Banken an die Vergabe von Darlehen in der Regel hohe Anforderungen knüpfen, sind Familien ganz besonders auf staatliche Unterstützung angewiesen. Bis Ende vergangenen Jahres gab es das Baukindergeld. Derzeit fehlt allerdings eine spezielle Förderung. Voraussichtlich im Juni soll das Bundesprogramm Wohneigentum für Familien anlaufen.

Bundesprogramm Wohneigentum für Familien

Unterstützt werde vor allem der Neubau von Wohneigentum, erläutert ein Sprecher des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): „Die Förderung soll sich ausschließlich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haus und einem maximal zu versteuernden Jahres­einkommen von 60.000 Euro richten.“ Für jedes weitere minderjährige Kind erhöhe sich die Bemessungs­grenze um 10.000 Euro. Das Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sieht vor allem eine Zinsverbilligung vor.

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Ob eine Familie förderberechtigt ist, werde allerdings erst nach Antrag­stellung entschieden, warnt Carsten Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Baufinanzierung: „Es bleiben also Restrisiken.“ Als problematisch sieht er es zudem an, dass ein Grundstock an Eigenkapital eingebracht werden soll. Wer Eigentum erwirbt, bevor der Antrag gestellt wird, erhalte grundsätzlich keine Förderung, erklärt der Finanzexperte.

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Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten

Der Verband Wohneigentum (VWE) begrüßt das Vorhaben des Ministeriums dennoch: „Das erfolgreiche Baukindergeld-Programm findet damit eine Nachfolgeregelung“, sagt VWE-Präsident Manfred Jost. Allerdings hält er diese für unzureichend. Seine Kritik: Pro Jahr seien dafür gerade einmal 350 Millionen Euro vorgesehen. Für Familien sei das ein „Tropfen auf den heißen Stein“ – auch deshalb, weil nur energetisch hochwertige Gebäude gefördert werden sollen, die besonders teuer sind. Jost bemängelt zudem, dass nicht der Kauf von Bestands­immobilien berücksichtigt werde: „Wer Wohneigentum ermöglichen, aber aus Gründen des Klimaschutzes Fläche und Ressourcen sparen möchte, muss wie bisher auch den Erwerb bestehender Häuser unterstützen.“

Das BMWSB weist darauf hin, dass Familien bereits jetzt allgemeine Förderprogramme in Anspruch nehmen können, zum Beispiel für effiziente Gebäude. Die KfW bietet darüber hinaus ein Wohn­eigentums­programm, den Wohn­gebäude­kredit für Sanierung, Neubau und Kauf sowie Programme für den Einsatz erneuerbarer Energien und den barrierefreien Umbau. Außerdem starte bald das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, das besonders energieeffiziente Bauvorhaben unterstütze, sagt der Ministeriumssprecher.

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Risiken absichern

Für Eltern kann es wichtig sein, sich im Todesfall abzusichern. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Kredit abbezahlt werden muss. Denn wenn ein Elternteil stirbt, reicht das verbleibende Einkommen oftmals nicht für die monatlichen Raten. Um diesem Fall vorzubeugen, sollten beide Elternteile eine Risikolebensversicherung abschließen und sich gegenseitig begünstigen. Alternativ bietet sich eine Restschuldversicherung an, die etwa im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit, langer Krankheit oder Scheidung greift. Allerdings ist diese vergleichsweise teuer.

Förderprogramme von Kommunen und Bundesländer

Spezielle Förderungen für Familien bieten einige Bundesländer und Kommunen. Allerdings sei die Förderkulisse völlig unübersichtlich, kritisiert Zimmermann: „Für den Endkunden ist das ein nicht händelbarer Dschungel.“ Selbst für professionelle Beraterinneren und Berater sei es eine Herausforderung, passende Angebote zu finden. Hinzu komme, dass viele Programme so ausgestaltet seien, dass sie sich nicht für die Zielgruppe eigneten.

Das liege vor allem daran, dass die Einkommens­grenzen zu gering bemessen seien, erläutert Zimmermann. Wenn sich die Länder nach dem Wohnraum-Fördergesetz (WoFG) richten, gilt als Obergrenze für eine vierköpfige Familie ein Haushalts­einkommen von 27.200 Euro. Wer mehr verdient, erhält weniger oder gar keine Förderung. „Mit dem Einkommen wird man in Deutschland vermutlich nicht erfrieren und verhungern. Mehr geht aber nicht, erst recht nicht ein Immobilienerwerb“, so der Finanzexperte.

Positive Ausnahmen

Aber es gibt positive Ausnahmen: In Baden-Württemberg etwa liegt die Einkommens­grenze bei 60.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Einkommens­schwelle um 9500 Euro. Aktuell erhalte eine vierköpfige Familie ein zinsloses Darlehen in Höhe von 240.000 Euro mit 2,25 Prozent Tilgung und einer Laufzeit von 15 Jahren, sagt Zimmermann.

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Einige Kommunen und Regionen wollen Familien halten oder neu gewinnen: So wird Bauland vergünstigt oder sogar fast kostenlos angeboten. Mancherorts bestehen Programme wie Jung kauft Alt, die vor allem den Erwerb von Bestands­immobilien in Ortskernen unterstützen. Darüber hinaus gibt es Punktesysteme, die Familien bei der Vergabe von Bauland bevorzugen. „Gerade diese Art der kommunalen Familienförderung erfährt aber nur derjenige, der in der jeweiligen Region verortet oder gut vernetzt ist“, bemängelt Zimmermann.

Familien sollten sich beraten lassen

Er empfiehlt Familien deshalb, sich professionell beraten zu lassen. „Herauszufinden, welche Förder­möglichkeiten es gibt oder wo der zum Projekt passende Finanzierer zu finden ist, ist gerade für Familien herausfordernd“, sagt er. So gebe es bauliche Kniffe, die eine doppelte KfW‑Förderung ermöglichen, wenn ein Bestands­gebäude erworben oder energetisch aufgewertet werde. Außerdem sei es möglich, Elterngeld als eine Art Eigenkapital anzurechnen.

Grundsätzlich wird Familien zu einer möglichst risikoarmen Bau­finanzierung geraten. In die Abzahlung des Darlehens sollten maximal 35 Prozent des monatlichen Netto­haushalts-Einkommens fließen. Denn die Lebens­verhältnisse und damit die Einkommens­situation können sich schnell ändern. Familien, die in finanzielle Notlage geraten, haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld in Form eines Lasten­zuschusses.

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