Frostschäden vorbeugen: Wie kalt darf eine Heizung sein?
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Der Frostwächter am Heizkörper sorgt dafür, dass die Temperatur im Raum nicht unter sechs Grad fällt, wendet aber nicht unbedingt jeglichen Schaden ab.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Die kalten Monate lassen nicht mehr lange auf sich warten. Angesichts der hohen Energiepreise ist allerdings insbesondere das Heizen mit hohen Ausgaben verbunden und viele wollen im Zuge dessen sparen. Die Heizung gänzlich abzuschalten, ist allerdings keine Option – weder für die Gesundheit, noch für die Leitungen und Heizkörper. Doch wie kalt darf eine Heizung eigentlich sein, damit bei Frost und Kälte nichts kaputt geht?
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Heizungen mindestens auf kleiner Stufe einschalten
Wer seine Heizung während der Kälteperioden ausschaltet, riskiert Frostschäden an der Heizung und den Leitungen. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt daher, am Heizkörper auch bei Abwesenheit zumindest den Frostschutzmodus eingeschaltet zu lassen. Auch Raumthermostate sollten nicht ab-, sondern zumindest auf kleiner Stufe eingeschaltet bleiben.
Erkennbar ist der Frostwächter bei vielen Heizungsmodellen am Schneeflockensymbol auf dem Temperaturregler am Heizkörper. Diese Einstellung sorgt dafür, dass die Temperatur im Raum nicht unter sechs Grad fällt, so die Grundeigentümer-Versicherung (GEV). Die Stufe eins hingegen steht etwa für zwölf Grad, jede weitere Zahlenstufe erhöht die Raumtemperatur um weitere fünf Grad. Das Sonnensymbol stellt die Grundeinstellung für Wohnräume dar und der Mond steht für die energiesparendere Nachtabsenkung.
Frostschutz schützt nicht die außenliegenden Leitungen
Das Problem mit der Frostschutzfunktion ist allerdings: Sie sichert lediglich die Funktion des Heizkörpers und der innenliegenden Leitungen. Rohre außerhalb des Hauses können trotzdem einfrieren und platzen, mahnt die GEV.
Es empfiehlt sich bei sehr niedrigen Temperaturen daher, die Heizkörper zumindest auf Stufe eins eingestellt zu lassen. Damit sinkt die Raumtemperatur nicht unter 14 Grad und auch außenliegende Leitungen werden vor dem Frost geschützt.
Auch die Heizungsanlagen sollten an die sinkenden Temperaturen angepasst werden, rät die Verbraucherzentrale. Demnach sollte auch nachts eine Raumtemperatur von über 16 Grad gewahrt werden. Im Winter sei es zudem gut, bei längerer Abwesenheit den Frostschutz- oder Absenkbetrieb einzuschalten.
Vorsicht ist laut des ZVSHK besonders bei Ölbrennern geboten. Denn niedrige Temperaturen beeinflussen möglicherweise die Konsistenz des im Öl enthaltenen Paraffins. Das kann dazu führen, dass Ölleitungen verstopfen und die Heizung ausfällt.
Für einen vollen Versicherungsschutz Maßnahmen ergreifen
Wer diese Vorkehrung nicht trifft, riskiert nicht nur Schäden an der Heizungsanlage, auch der Versicherungsschutz kann nicht immer gewährleistet werden. Denn nicht selten setzen geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser. Wer für etwaige Schäden etwa seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss allerdings nachweisen, dass zuvor Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, so die GEV.
Der ZVSHK empfiehlt daher, alle Leitungen, die zu Wasserhähnen im Außenbereich führen, vor dem ersten Frost restlos zu entleeren und auszublasen. Fenster sollten zudem geschlossen werden, damit bei extremer Kälte nicht auch das Wasser in den Rohren im Innenbereich gefriert.