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Haustiere und Mietrecht – Welche Tiere sind erlaubt?

Vermieter dürfen Haustiere wie Katzen oder Hunde nicht grundlos verbieten.

Vermieter dürfen Haustiere wie Katzen oder Hunde nicht grundlos verbieten.

Viele denken, lediglich die Größe des Haustieres sei entscheidend dafür, ob es ohne Rücksprache mit dem Vermieter in der Wohnung gehalten werden darf – dabei ist vielmehr die Tierart entscheidend. Welche Tiere müssen gemeldet werden und darf der Vermieter die Haustierhaltung verbieten? Ein Überblick.

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Darf der Vermieter Haustiere wie Hunde und Katzen verbieten?

Grundsätzlich gibt es kein rechtlich festgehaltenes Verbot zur Haltung von Hunden oder Katzen in der Wohnung – und auch der Vermieter darf dies nicht prinzipiell verbieten. Vielmehr geht es um die Belästigung oder Störung der Mitmieter beispielsweise durch bellende Hunde oder lärmende Vögel.

Die Rücksicht gegenüber dem Vermieter und anderen Mietern sollte also definitiv zu einer Absprache im Vorfeld führen, um unnötigen Ärger oder Nachbarschaftsstreitereien zu vermeiden.

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Wann die Tierhaltung im Mietvertrag untersagt werden darf

Natürlich hat der Vermieter immer die Möglichkeit mittels einer Klausel die Tierhaltung zu kontrollieren. Unter diese Klausel fallen die „üblichen Haustiere“ wie Kleintiere, Hunde und Katzen. Ausgenommen sind hingegen gefährliche Tiere wie giftige Schlangen, Kampfhunde oder exotische Lebewesen, die lebensbedrohlich sein können. Die Haltung dieser Tiere darf der Vermieter untersagen.

Der Vermieter muss individuell abwägen, ob von den Tieren Gefahr ausgeht oder ob sie in den gesetzlich verankerten Ruhezeiten zu Störungen führen könnten. Kampfhunde, wie zum Beispiel Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier und Bullterrier, darf der Vermieter verbieten.

Kleintierhaltung erfordert keine Zustimmung vom Vermieter

Für die Kleintierhaltung (Meerschweinchen, Kaninchen, Fische) ist keine Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Sie dürfen ebenso wenig im Mietvertrag verboten werden. Auch ist bei den meisten Kleintieren nicht mit Störung des Nachbarschaftsfriedens zu rechnen.

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Vermieter muss Haustierverbot begründen

Alles in allem gilt immer der individuelle Fall: Der Vermieter muss also angemessene Ansprüche stellen und darf Tiere nicht per se verbieten, nur weil er eventuell selbst keine Tiere mag. Außerdem muss er sein Verbot sinnvoll begründen können.

Auch die Anzahl der Tiere darf der Vermieter kontrollieren. Zu viele Tiere könnten die Wohnung verschmutzen oder Mieter stören. Das gilt zum Beispiel bei einer Zucht – auch diese sollte zunächst abgesprochen werden.

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RND

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