Auswirkung der Französischen Revolution auf deutsches Recht
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Zeitgenössische Darstellung: die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
© Quelle: EF
In der Veranstaltung der Göttinger Vereinigung zur Pflege der Rechtsgeschichte im Alten Auditorium hat er den zahlreichen Zuhörern „Die Bedeutung der französischen Revolution für die Geschichte des deutschen Rechts“ erläutert.
Die neuen Ideale der Französischen Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ und der Gedanke der Trennung zwischen Staat und Gesellschaft machten „einen Umbau der Gesellschaft unausweichlich“, erklärte Wadle. In der Rechtssetzung wurde künftig zwischen einer staatlichen und einer gesellschaftlichen Sphäre unterschieden, die „im Wesentlichen mit der heutigen Unterscheidung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht“ zu vergleichen sei, so der Rechtswissenschaftler, der lange Zeit als Richter am Verfassungsgerichtshof des Saarlandes tätig war. Im staatlichen Bereich führte dies zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, zu einer einheitlichen und zentralisierten Verwaltung, der Trennung von Verwaltung und Justiz sowie Staat und Kirche. Auf der gesellschaftlichen Ebene kam es zu einer „Neuordnung des Eigentums“. Zudem wurden Personenstand und Ehe von der Kirche getrennt und der Verwaltung des Staates zugesprochen.
Bei seinen Ausführungen legte Wadle den Schwerpunkt auf den Zeitraum vor 1814. Die Auswirkungen seien in den verschiedenen Gebieten unterschiedlich gewesen, erklärte er. So sei das linksrheinische Deutschland, das während der Revolutionskriege von Frankreich annektiert worden war, der „einzige Teil Deutschlands, auf den die Französische Revolution direkt übertragen wurde“. Dies bedeutete eine zentralistische Verwaltung, die Beseitigung der Stände und des feudalen Staates und die Angleichung der Justiz. Im Rheinbund aber hätten sich „vergleichbare Versuche der Anpassung verschieden ausgewirkt“, erläutert der Rechtshistoriker. So habe Napoleon das Königreich Westphalen seinem Bruder Jérôme anvertraut. Es sollte für andere Staaten als Vorbild dienen.
Die zentralistische Verwaltung wurde übernommen, ein in Paris entstandener Verfassungsentwurf scheiterte allerdings an der praktischen Umsetzung. Im Königreich Bayern und dem Großherzogtum Baden seien die Reformen mit dem König und dem Großherzog durchgeführt worden. Es kam zu einer neuen Verwaltungsstruktur, zur Trennung von Kirche und Staat und einer Lockerung der sozialen Ordnung, allerdings ohne Besitzeinbußen für den Adel.
In Württemberg hingegen habe Frankreich lediglich als Vorbild für ein zentralistisches Staatswesen gedient, das Feudalsystem blieb bis 1817 bestehen. Aber die Auswirkungen der Französischen Revolution waren damit nicht beendet. Wadle erklärte: „Die Revolution ist zu einem Mythos geworden“, „der Ruf nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit wurde laut“.
Von Noreen Hirschfeld