Studierende, die durch die Corona-Krise in Geldnot geraten sind, können ab dem 16. Juni mit Beträgen von bis zu 500 Euro pro Monat rechnen. Anträge für die Finanzhilfe vom Bundesforschungsministerium bearbeitet in Göttingen das Studentenwerk.
Göttingen. Ab Dienstag, 16. Juni, können Göttinger Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beim Studentenwerk Göttingen beantragen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) stellt 100 Millionen Euro bereit, die bundesweit an die Studentenwerke verteilt werden. Das Studentenwerk Göttingen erhält nach eigenen Angaben 1,28 Millionen Euro aus diesem Topf. Über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de werden Anträge von Göttinger Studierenden automatisch an das Studentenwerk Göttingen weitergeleitet.
„Bedürftige Göttinger Studierende können ihren Antrag ab Dienstag über das neue bundesweite Portal online stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt im Studentenwerk Göttingen. Mit Auszahlungen ist aller Voraussicht nach ab dem 25. Juni zu rechnen. Erst dann wird das Bearbeitungstool für uns freigeschaltet“, erklärt Prof. Jörg Magull, Geschäftsführer des Studentenwerks Göttingen. „Wir freuen uns für die Göttinger Studierenden über diese Hilfe.“