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Corona

Weil zu neuem Infektionsschutzgesetz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, äußert sich zum neuen Infektionsschutzgesetz.

Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident von Niedersachsen, äußert sich zum neuen Infektionsschutzgesetz.

Hannover. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht noch Diskussionsbedarf beim neuen Infektionsschutzgesetz. Dies gelte vor allem für die Frage, ob sich frisch gegen Corona Geimpfte von der Maskenpflicht befreien lassen können, sagte der SPD-Politiker dem Bremer „Weser-Kurier“ (Dienstag). „Das halte ich nicht für eine kluge Regelung.“ Auch frisch Geimpfte könnten sich infizieren und andere anstecken.

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Derzeit analysiere seine Landesregierung den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellten Gesetzesentwurf, sagte Weil. „Wir werden das tun, was notwendig ist“, sagte er auf die Frage, ob Niedersachsen die zugestandenen Befugnisse voll ausschöpfen werde. Es werde bereits darüber nachgedacht, wie genau die neuen Regelungen auf Niedersachsen übertragen werden können. „Der Grundsatz lautet: So viel wie nötig, so wenig wie möglich“, sagte Weil. Am Nachmittag beraten die Gesundheitsressortchefs der Länder und des Bundes über den Gesetzesentwurf.

Derzeit analysiere seine Landesregierung den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP, Bild) vorgestellten Gesetzesentwurf, sagte Weil.

Derzeit analysiere seine Landesregierung den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP, Bild) vorgestellten Gesetzesentwurf, sagte Weil.

Entwurf will Ländern Möglichkeit zur Maskenpflicht geben

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

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Von RND/dpa

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