Jogginghosen-Verbot für die Schule? Das sagt das Ministerium
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Mit Jogginghose in die Schule? Das ist an einer Schule in NRW nicht mehr möglich. Wie ist die Rechtslage in Niedersachsen?
© Quelle: Lisa Forster/dpa
Hannover. Das Verbot von Jogginghosen an einer Schule im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen schlägt aktuell hohe Wellen. Die dortige Schulleitung hat begonnen, die schon länger geltende Kleiderordnung der Schule umzusetzen – wer eine Jogginghose trägt, wird nach Hause geschickt.
Viele Schülerinnen und Schüler „haben sich während des Home-Schoolings an bequeme und gemütliche Kleidung beim Arbeiten gewöhnt“, heißt es dazu in einer Erklärung der Sekundarschule. Irgendwann sei es aber an der Zeit, da wieder herauszukommen. Daher wolle man sie nun „dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum ,Chillen’ verleitet.“ Kleidung, die zu Hause auf der Couch angemessen sei, sei es unter Umständen in der Schule nicht.
„Eine Schule kann keine Kleiderordnung verbindlich verlassen“
Das niedersächsische Kultusministerium vertritt in der Jogginghosen-Frage eine andere Position: „Eine Schule kann keine Kleiderordnung verbindlich erlassen“, sagt Sebastian Schumacher, Sprecher des Kultusministeriums. Da seien andere Rechtsgüter höher einzuordnen. „Schülerinnen und Schüler haben durchaus das Recht, sich mit Blick auf ihre Persönlichkeitsrechte so zu kleiden, wie sie es für richtig halten.“
Gleichwohl könnte sich eine Schule darauf verständigen, dass sie ein gewisses Regelwerk haben möchte, aber das sei dann eine freiwillige Geschichte. Eine Durchsetzbarkeit mit Schulausschluss sei rechtlich unzulässig, erklärt Schumacher. „Und wir glauben auch, dass das eine genau richtige Einordnung ist.“ Er wolle aber nicht ausschließen, dass es Schulen in Niedersachsen gibt, die sich auf eine solche Vereinbarung mit Blick auf Kleidung verständigt hätten.
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Mit Jogginghose in die Schule? Das ist an einer Schule in NRW nicht mehr möglich. Wie ist die Rechtslage in Niedersachsen?
© Quelle: Mike Von/Unsplash (Symbolbild)
Schule in NRW will bei Kleiderordnung bleiben
An der Schule in Wermelskirchen hat laut eigenen Angaben die Schulkonferenz 2019 ohne Gegenstimmen über eine Kleiderordnung entschieden, nachdem die damalige Schülervertretung Vorschläge eingereicht habe. Die einzige Möglichkeit, von der Kleiderordnung abzuweichen, sei daher ein neuer Beschluss in der Schulkonferenz, heißt es in der Stellungnahme der Schulleitung. Davon wolle man trotz der medialen Kritik nicht abweichen.
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Zustimmung für das Jogginghosen-Verbot erhält die Schule von der Deutschen-Knigge-Gesellschaft, die sich dem Erbe des im 18. Jahrhundert in der Region Hannover geborenen Aufklärers Adolph Knigge verschrieben hat. Jogginghosen seien Funktionskleidungsstücke, die zum Sport oder zum Entspannen getragen werden, sagte eine Sprecherin am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur. Schulzeit sei Arbeitszeit, daher habe die Jogginghose dort keinen Platz.
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Modedesigner Thomas Rath, bekennender Fan der Jogginghose.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
„Auch Jogginghosen können gepflegt aussehen“
Ganz anders sieht das der Modeunternehmer Thomas Rath. Der 56-Jährige, der sich selber als „großer Fan der Jogginghose“ bezeichnet, hält das Kleidungsstück für gesellschaftsfähig: Die Akzeptanz der Jogginghose habe stark zugenommen. Ein Jogginghosen-Verbot lehnt der Designer ab. „Die Jahre des Modediktats sind, Gott sei Dank, vorbei und wir können uns individuell kleiden“, sagte Rath der Deutschen Presse-Agentur. Auch eine Jogginghose könne gepflegt aussehen. „Viele Promi-Damen haben sogar eine Jogginghose stilsicher auf dem roten Teppich präsentiert.“ Rath plädiert für Umbrüche in der Mode: „Wir alle möchten nicht aussehen wie unsere Großeltern.“