„Kindeswille von staatlicher Seite gebrochen“: Gericht zwingt Jungen, beim Vater zu leben
Er wehrt sich verzweifelt und muss doch zum Vater: Ein sechsjähriger Junge wird in einer Braunschweiger Grundschule dem Vater übergeben – und muss von jetzt auf gleich bei ihm in Hannover leben.
Weil die Umgangsregelung mit dem Vater in einem hochstrittigen Trennungsfall nicht klappt, lässt das Amtsgericht Braunschweig einen Sechsjährigen trotz verzweifelter Gegenwehr in einer drastischen Aktion seiner Mutter wegnehmen und zum Vater in Hannover bringen. Eine Kinderschutzexpertin hat das Landeskriminalamt eingeschaltet.
Hannover.Es muss eine traumatische Situation für den Jungen gewesen sein. An einem Tag im Oktober 2020 wird er – gerade sechs Jahre alt – unangekündigt aus seinem Unterricht in einen Besprechungsraum seiner Grundschule geholt. Dort warten eine Richterin des Amtsgerichts Braunschweig, eine Kinderpsychiaterin und seine Verfahrensbeiständin, die vor Gericht dafür zuständig ist, dass seine Sicht im Sorgerechtsstreit der Eltern berücksichtigt wird. Die Frauen wollen herausfinden, wie der Junge zum Vater steht. Offenbar halten sie den Einfluss der Mutter für so stark, dass sie die Grundschule als Ort für ein neutrales Gespräch wählen. Anders ist kaum zu erklären, dass sie die Frage nicht mit allen Beteiligten in der Gerichtsverhandlung klären, die nur vier Tage später angesetzt ist. Der Vater sitzt an diesem Tag in der Grundschule im Nebenraum, soll später mit seinem Sohn spielen, damit die Kinderpsychiaterin deren Beziehung beurteilen kann. Die Mutter weiß von dem Termin: nichts.
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