Am Mittwoch will Niedersachsens Landesregierung die neue Corona-Verordnung vorstellen. Die neuen Regeln sollen am Freitag in Kraft treten. Mit Feiern bleibt es schwierig.
Hannover. Abstand halten und die Hygiene beachten in jeder Lebenslage – das gebietet die neue, 21 Seiten starke niedersächsische Corona-Verordnung, die am kommenden Freitag, 9. Oktober, in Kraft treten und bis zum 15. November gelten soll. Der Entwurf für die Verordnung, der derzeit noch in der Beratung ist, liegt der HAZ vor. Er dekliniert das Abstandsgebot in alle Lebensbereiche – bis hin zu detaillierten Bestimmungen für die Prostitution. Ein Überblick über die Eckpunkte.
- Clubs und Discotheken: "Clubs, Discotheken und ähnliche Einrichtungen" bleiben auch mit der neuen Verordnung geschlossen, heißt es in dem Entwurf. Ursprünglich hatte die Landesregierung geplant, Discotheken und Clubs die Wiedereröffnung unter bestimmten Auflagen zu erlauben; dies ist vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen wieder verschoben.
- Kinos und Theater: Kinos, Theater und Kulturstätten können geöffnet bleiben, allerdings nur unter klaren Hygiene- und Abstandsvorschriften. So sollen Veranstaltungen mit sitzendem Publikum bis zu einer Größe von 500 Personen möglich sein, wenn die Besucher einen Meter Abstand halten und "Interaktion und Kommunikation untereinander vermeiden" sowie eine "Klimaanlage mit Frischluftzufuhr" eingeschaltet ist.
- Sport: Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Personen bedürfen einer Zulassung, nicht mehr als 20 Prozent der Zuschauerplätze dürften belegt werden, heißt es in der Verordnung. Alkohol dürfe dabei weder angeboten noch konsumiert werden.
- Familienfeiern zu Hause: Private Zusammenkünfte in "geschlossenen Räumen", also in Privathäusern oder Wohnungen, sind künftig nur bis zu einer Größe von 25 Personen erlaubt. Im Freien sollen laut Verordnung 50 Personen zugelassen sein – "in Gärten oder Höfen", heißt es in dem Verordnungstext. In jedem Fall sollen dem bisherigen Entwurf zufolge die Obergrenzen für Feiern im Freien sinken, wenn die Infektionszahlen steigen – und zwar auf 25 Personen, wenn die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 35 Fälle je 100.000 binnen einer Woche aufweist. Nur noch zehn Personen sollen erlaubt sein, wenn dieser sogenannte Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 50 Fälle pro 100.000 Einwohner hochschnellt.