Pflegekammer will Beschäftigte mit kleinem Einkommen entlasten
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Eine Pflegerin schiebt eine ältere Dame im Rollstuhl über einen Flur in einem Seniorenpflegeheim. Symbolbild.
© Quelle: dpa
Hannover. Nach Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge plant die niedersächsische Pflegekammer künftig Entlastung für Pflegekräfte mit geringem Einkommen. Der Vorschlag für die neue Beitragsordnung werde vorsehen, dass Beschäftigte ab 2019 für ein Jahreseinkommen bis zu 9168 Euro keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, sagte ein Sprecher der Kammer am Donnerstag in Hannover. Bislang liegt die Freigrenze bei 5400 Euro.
Neue Beitragsordnung könnte 13.0000 Pflegekräfte entlasten
Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren. Die 2017 per Gesetz beschlossene Pflegekammer ist eine berufsständige Selbstverwaltung, der alle niedersächsischen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege angehören. Sie müssen einen Beitrag zahlen, der nach dem Einkommen bemessen wird. Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über 140 Euro fürs Jahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von 70.000 Euro entspricht. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Erst dann wird ein neuer Bescheid über 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte erstellt. Dieses Vorgehen hatte bei vielen Beschäftigten für Kritik gesorgt ausgelöst.
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Entscheidung fällt am Freitag
Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke hatte in der vergangenen Woche eine rasche Änderung der Beitragsordnung angekündigt. Ihre Vorschläge dazu will sie am Donnerstag dem Gesundheitsausschuss des Landtags präsentieren. Das letzte Wort hat am Freitag die Kammerversammlung.
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Pflegekammer will Frist für Selbstauskunft verlängern
Um den Ärger vieler Pflegekräfte über die Beitragsbescheide für 2018 zu dämpfen, soll die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um Auskunft über ihr Jahresbruttoeinkommen zu geben. Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. „Wir werden das kulant handhaben“, sagte der Sprecher.
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Ab 2019 soll dann laut Vorschlag für die neue Beitragsordnung gelten, dass die Mitglieder zunächst zur Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden - und danach auf dieser Grundlage 0,4 Prozent Beitragssatz berechnet wird. Außerdem soll es für die Mitglieder leichter werden, ihre Beiträge bei Einkommensschwankungen anzupassen - etwa dann, wenn sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. Liegt das Einkommen im laufenden Jahr um 6000 Euro oder mehr unter der Berechnungsgrundlage für die Beiträge, dann kann dies der Pflegekammer gemeldet werden. Bislang lag der Einstiegswert dafür bei 15.000 Euro. Auch dies war kritisiert worden.
Von RND/dpa